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Reaktion der EU-Kommission auf "right2water"-Erfolg
Die Europäische Kommission stellt in ihrer Antwort auf die erfolgreiche europäische Bürgerinitiative "right2water" die Bedeutung von Wasser als ererbtem Gut sowie des Menschenrechts auf Zugang zu sauberem Wasser und Sanitärversorgung heraus, sieht aber unter Verweis auf das Subsidiaritätsprinzip und darauf, dass Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in der Verantwortung der lokalen Organisationseinheiten liegen sollen, für sich keinen Handlungsbedarf.
Die Europäische Kommission hat sich in dieser Antwort nicht von ihrer Liberalisierungsstrategie in der Daseinsvorsorge und der Wasserwirtschaft verabschiedet. Andererseits betont die Kommission, dass mit der Ausnahme von Wasser aus der Konzessionsrichtlinie auf die Bedenken der Bürgerinitiative "right2water" eingegangen wurde und unterstreicht damit eindeutig den Erfolg der Bürgerinitiative!
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