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NRW: Wassernutzungsentgelt für Braunkohlebergbau bestätigt

Das Verwaltungsgericht Köln wies am 1. April 2014 eine Klage der RWE Power AG ab, die sich gegen die Erhebung des Wassernutzungsentgelts bei Braunkohletagebauen in Nordrhein-Westfalen gewehrt hatte: Die Erhebung des Entgeltes könne unabhängig von der konkreten Nutzung des Wassers erfolgen, da die Konzeption des Wasserentnahmeentgeltes allein auf die Entnahme abstelle. Über Entstehung und Fortbestand wirtschaftlicher Subventionen könne der Gesetzesgeber relativ frei entscheiden, solange dies nicht willkürlich geschehe (Aktenzeichen 14 K 6024/11). Dass Ausnahmen beziehungsweise Ermäßigungen beim Wassernutzungsentgelt als Subvention gelten, hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1995 in seinem "Wasserpfennig-Beschluss" klargestellt. Rot-Grün in NRW erhebt seit 2011 den vollen Entgeltsatz auf alle abgepumpten Grubenwässer und erhöhte das Entnahmeentgelt inzwischen von 4,5 Cent auf 5 Cent pro Kubikmeter. In Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind die allermeisten Wasserentnahmen im Braunkohlebergbau weiterhin vom Wasserentnahmeentgelt befreit. Die GRÜNE LIGA hat zum Urteil kürzlich eine Pressemitteilung herausgegeben.

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