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Geplante Fischaufstiegsanlangen an Bundeswasserstraßen

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat am 27. April 2014 auf eine kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Roland Claus (Die Linke) zur Herstellung der Durchgängigkeit flussauf- und -abwärts beim Ersatzneubau beziehungsweise Neubau von Staustufen an Neckar, Main, Donau und Havel erklärt, dass "in der genehmigten Haushaltsunterlage zum Ersatz des Wehres Neckarsulm" am Neckar sowie auch zum Ersatz der Staustufe Obernau am Main die Kosten für eine Fischaufstiegsanlage enthalten sind. Da es sich bei den Schleusen Kriegenbrunn und Erlangen am Main-Donau-Kanal um reine Kanalschleusen handelt, seien hier keine Fischaufstiegsanlagen erforderlich. An der Havel wird beim Ersatzneubau der Staustufe Steinhavel im Zuge des Wehrneubaus ein Fischaufstieg errichtet, der in den veranschlagten Haushaltsmitteln enthalten ist. Am Wehr Fürstenberg (zurzeit im Bau) ist die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit nicht geplant und eingerechnet worden, da bereits eine Fischaufstiegseinrichtung an einem anderen Wehrarm der Staustufe in der Zuständigkeit des Landes Brandenburg errichtet worden sei. Der Fischabstieg wird in der Antwort des BMVI nicht explizit erwähnt.

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