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EG-Novelle: SRU fordert Umkehr bei Biomasse-Förderung

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat in seiner Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am 19. Mai 2014 die erhebliche Gefährdung der Wasserressourcen durch den Biomasseanbau in den Mittelpunkt gestellt. Aus ökologischer Sicht sei "eine Verminderung der Nachfrage nach Maissilage zwingend erforderlich". Schon in einem Sondergutachten 2013 habe der SRU gefolgert, "dass eine Beendigung der Förderung von Anbaubiomasse unbedingt erwogen werden müsse". Mit der Zunahme der Anbauflächen von Silomais und Raps habe sich der Anteil von Kulturen vergrößert, die ein hohes Potential an Stickstoffverlusten aufweisen; die vielfältigen negativen Umweltwirkungen zu hoher Stickstoffeinträge seien von besonderer Bedeutung, bis in die Nord- und Ostsee. Biodiversitätsverlust und Treibhausgasausstoß durch Grünlandumbruch und indirekte Landnutzungsänderungen stellten weitere gravierende Probleme dar. "Es deutet sich an, dass vor allem der NaWaRo-Bonus (EEG 2004) und der Gülle-Bonus (EEG 2009) zu einer steigenden Attraktivität der Biomasseverstromung in Regionen geführt haben, die durch eine hohe Tierbesatzdichte ohnehin über erhebliche Nährstoffüberschüsse verfügen. Dieser Problemdruck wird durch zunehmenden Maisanbau und das Ausbringen von Gärresten aus der Biogaserzeugung verstärkt." Ein wichtiger Ansatzpunkt sei zudem die Novellierung der Düngeverordnung. Für Neuanlagen seien Vorgaben zur Substratzusammensetzung notwendig, ebenso die Erarbeitung umfassender Nachhaltigkeitskriterien. Eine maximale Leistungsbegrenzung für Neubau oder Ersatzinvestitionen, wie im Entwurf vorgesehen, sei notwendig. Zu den "strategischen Leitlinien" der bisherigen Gutachten des SRU im Hinblick auf die Bioenergievergütung gehöre, dass die Potentiale nachwachsender Energierohstoffe in Deutschland als "sehr begrenzt" anzusehen sind – "aufgrund begrenzter Anbaufläche, zahlreicher Nutzungskonflikte und Negativfolgen auf die Umwelt". "Biogene Abfälle und Reststoffe" sollten "die wichtigsten Einsatzstoffe" werden. Außerdem müssten an die "Bereitstellung fester biogener Brennstoffe strenge Nachhaltigkeitsstandards angesetzt werden". Im Übrigen sei bei einer derart umfassenden Novelle eine Folgenanalyse und Bewertung sinnvoll und notwendig, "um die Debatte auf eine sachliche Grundlage zu stellen". Ein derartiges Impact Assessment sei bei der Europäischen Kommission gängige Praxis, nicht aber in Deutschland. Die schriftliche Stellungnahme von SRU-Generalsekretär Dr. Christian Hey (17 Seiten) ist abrufbar unter www.bundestag.de.

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