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Wer soll die 4. Reinigungsstufe für Großkläranlagen bezahlen?

Zu dieser Frage legt das Umweltbundesamt in der Reihe Texte, Ausgabe 26/2015 die Studie "Mikroverunreinigungen und Schadstoffe" des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und der Universität Leipzig vor. Demnach ist zur Einführung der 4. Reinigungsstufe für alle Anlagen der Klasse 5 eine ordnungsrechtliche Rahmung notwendig. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass aus der Abwasserabgabe über 15 Jahre eine 75-prozentige Förderung der Investitionskosten im Rahmen der Mittelverwendungsregelungen des § 113 AbwAG ohne gesetzliche Änderung möglich ist. Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang eine mit einer Erhöhung des Aufkommens um circa 100 Millionen Euro verbundene Fortschreibung der Abwasserabgabe. "Insgesamt weist eine aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe gespeiste Förderpolitik mit Selbstbehalt unter Berücksichtigung des Selbstfinanzierungseffekts die beste instrumentelle Kosten-Nutzen-Relation auf."

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