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Die EU und das Wasserziel der 2030-Agenda

Die internationale Wassergemeinschaft kann die Aufnahme des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sowie die Verankerung eines eigenständigen Wasserziels in den Entwicklungszielen 2030 als klaren Erfolg verbuchen. Die Unterziele des Sustainable Development Goals 6 (SDG 6) benennen dabei nicht nur den Zugang zu Trinkwasser und zu sanitärer Grundversorgung als Ziel, sondern auch den Schutz der Wasserressourcen, der Ökosysteme sowie die effiziente Wassernutzung. Eine erste Einschätzung gibt der Artikel "Mehr Verbindlichkeit durch Gemeinsamkeit! Europäische NGOs und das Wasser-SDG" von Ingo Gentes und Michael Bender im aktuellen Rundbrief des Forum Umwelt und Entwicklung. In einem weiteren Artikel geht Helge Swars auf den virtuellen Wasserhandel und den weltweiten Wasserraub ein. Die Weltbank und die UN wollen ein hochrangiges Begleitgremium einrichten, das den Prozess der Umsetzung des SDG 6 und den Zugang zu einer Reihe von Institutionen, wie OECD, Stockholm International Water Institute, World Economic Forum, World Water Council und dem World Resources Institute befördern soll.

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