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BDEW sieht wesentlichen Nachbesserungsbedarf beim Düngerecht

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert den Deutschen Bundestag im Rahmen der Beratungen zur Änderung des Düngerechts auf, 1) im Düngegesetz eine Verknüpfung zwischen wasserrechtlichen und düngerechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Ziele der EU-Nitratrichtlinie (Einhaltung von 50 mg/l Nitrat im Grundwasser) zu verankern, 2) die EU- Stickstoffobergrenze von maximal 170 kg N/ha und a für alle N-Einträge verbindlich festzuschreiben. Ausnahmen und Regelungen zu Ausbringungsverlusten, die diese Obergrenze überschreiten würden, sind zu streichen, 3) die Hoftorbilanz als verbindliche Methode zum Erkennen von Nährstoffüberschüssen bundesweit verbindlich bis zum 1. Januar 2017 zu definieren und umzusetzen. Die Hoftorbilanz sollte dabei auch auf die sogenannte flächenlose industrielle Tierhaltung Anwendung finden. Hierbei sind auch grenzüberschreitende Ferntransporte von Gülle mitzuerfassen. 4) Alle Stickstoffeinträge, also auch Gärreste, zu erfassen. Darüber hinaus sollte auch geprüft werden, wie Ammoniak-Emissionen nach der NEC-Richtlinie, die bis zu 50 Prozent des N-Eintrags laut dem Thünen-Institut betragen können, miterfasst werden können. 5) Das nationale Aktionsprogramm zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie unverzüglich vorzulegen und umzusetzen. Eine weitere Verschlechterung der Gewässer ist nach der Wasserrahmenrichtlinie zu vermeiden.

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