Informationen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie EN | CZ | PL

Leitfaden zum Ausbau der Wasserkraft in Natura2000-Gebieten

Der im Mai 2018 veröffentlichte Leitfaden "Guidance on the requirements for hydropower in relation to EU nature legislation" gehört zum Aktionsplan für Natur, Mensch und Wirtschaft, den die EU-Kommission vor einem Jahr veröffentlicht hatte.

Statt den Abriss von Staumauern und Kraftwerken zu befördern und den Schutz und die Renaturierung dynamischer Fließgewässerkorridore im Schutzgebietsnetz als übergeordnetes öffentliches Interesse zu begreifen und zu unterstützen, liefert das Papier eine Handreichung für Anlagenbauer, die Genehmigungen für den Bau hydro-elektrischer Kraftwerken innerhalb des Natura 2000-Netzwerkes erwirken wollen.

Der Leitfaden blendet wesentliche Aspekte des geltenden EU-Umweltrechts aus oder begnügt sich mit beiläufigen Erwähnungen, etwa zu den strikten Ausnahmeregelungen von Artikel 4 (7) WRRL und der Alternativenprüfung. Würden diese Regelungen hingegen strikt angewandt, wären umweltzerstörende Wasserkraftprojekte in Schutzgebieten schlicht unmöglich.

Eine breite Koalition von Umwelt- und Anglerverbänden hatte die Entwürfe des Leitfadens scharf kritisiert und der Kommission dringend empfohlen hat, das Dokument nicht zu veröffentlichen. Auch für die Endfassung hat diese Kritik uneingeschränkte Gültigkeit.

Link zum Leitfaden - Guidance on the requirements for hydropower in relation to Natura 2000

Direktlink zur Stellungnahme vom Januar 2017

Unterzeichnende Organisationen: European Environmental Bureau (EEB), Friends of the Earth Europe (FoEE), GRÜNE LIGA, CEEweb for Biodiversity, Rewilding Europe, Euronatur, Riverwatch, Europarc federation, Danube Environmental Forum (DEF), European Anglers Alliance (EAA)

Diese Seite als Druckversion anzeigen

Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an webmaster@wrrl-info.de.