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EuGH-Urteil: Die Düngeverordnung verstößt gegen die Nitratrichtlinie

In dem am 21. Juni 2018 erlassenen Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Deutschland gegen die 1991 erlassene "Richtlinie des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen" (Nitrat-Richtlinie, 91/676 EWG) verstößt, da nicht zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen getroffen wurden, sobald deutlich wurde, dass die Maßnahmen des deutschen Aktionsprogramms nicht ausreichten, und dieses Aktionsprogramm nicht überarbeitet hat. Die Umweltverbände begrüßten die Entscheidung des EuGH. "Die zu erwartenden Strafzahlungen sind Peanuts im Vergleich dazu, was das Regelungs- und Vollzugsdefizit im Düngerecht die Gesellschaft seit Jahrzehnten kostet und noch kosten wird durch: Nitratverseuchtes Grundwasser, aufwendige Wasseraufbereitung, Aufgabe von Brunnen, eutrophierte Flüsse, Seen und Küstengewässer", kommentierte Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser. "Wir brauchen eine Wende: hin zu einer gewässerverträglichen Landwirtschaft, die ihre eigenen natürlichen Produktionsgrundlagen erhält." Auch nach siebenundzwanzig Jahren reicht die Düngegesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland nicht aus, um die selbst gesteckten rechtlichen Vorgaben von 1991 umzusetzen.

Nach einer aktuellen Studie der Universität Kiel führt auch das überarbeitete Düngerecht zu keiner wesentlichen Reduzierung der Nitratbelastung. Hintergrundinformationen über das Ausmaß der Nitratbelastung des Grundwassers und das Meßstellennetz stellt das Umweltbundesamt unter: https://www.umweltbundesamt.de/faqs-zu-nitrat-im-grund-trinkwasser bereit.

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