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EU-Kommission verklagt Spanien wegen Missachtung des Schutzes der Dońana-Feuchtgebiete

Die Dońana-Feuchtgebiete, die zu den größten innerhalb Europas gehören, sind aufgrund ihrer Vielfalt der Ökosysteme sowie biologischen Vielfalt, die sie aufweisen, von großer Bedeutung und bieten vom Aussterben bedrohten Arten gleichermaßen wie Millionen von Zugvögeln einen Lebensraum. Der Schutz dieser einzigartigen biologischen Vielfalt sowie die Gewährleistung eines "guten mengenmäßigen Zustands" der Grundwasserkörper mit genügend Wasser zur Erhaltung von Ökosystemen, sind innerhalb der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie bzw. der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) formuliert und gelten als rechtliche Verpflichtungen für das zudem als Natura 2000 ausgeschriebene Gebiet der Dońana-Feuchtgebiete.

Trotz der verbindlichen Ziele und rechtlichen Auflagen, werden von Seiten Spaniens keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Grundwasserkörper, die die Dońana-Feuchtgebiete ernähren, sowie zur Verhinderung der Verschlechterung der geschützten Lebensräume, formuliert oder ergriffen. So kann durch die Klage der Europäischen Kommission gegen Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof ein Erfolg für den Umweltschutz hinsichtlich der Anwendung des Europäischen Naturschutzrechts sowie der WRRL erzielt werden. Gehofft werden muss nun, dass Spanien schnell handelt und adäquate Lösungen zum Schutz der Feuchtgebiete umsetzt.

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