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Schutz vor Nitratbelastungen in der Bundesrepublik Deutschland unzureichend

12 Verbände bzw. Organisationen setzten sich für einen gemeinsame Nitratinitiative für die gewässerschonende Landwirtschaftspolitik ein. Ziel ist die uneingeschränkte Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Als Antwort auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Juni 2018, hat die Bundesregierung angeboten, die Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 zu ändern. Damit hat die Bundesregierung die Kritikpunkte der Kommission und des Europäischen Gerichtshofes bestätigt und die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie signalisiert. Die von der Bundesregierung angebotenen Änderungen der Düngemittelverordnung sind nicht ausreichend, so stehen unter anderem Punkte wie keine Regelung zu Gülletransporten, Fehlen der Reduktion der Düngung im Gemüseanbau, die nur für Ackerland vorgesehen sind sowie keine Berücksichtigung des Mineraldüngers in der Kritik.

Weiterhin sei die Ausweisung der nitratgefährdeten Gebiete grundsätzlich nicht möglich, da bisher europäische einheitliche und bundeseinheitliche Vorgaben fehlen. Hierzu sind Änderungen verschiedener Verordnungen erforderlich, wie z.B. die Düngeverordnung, die Stoffstrombilanzverordnung und die Länderverordnungen. Die Nitratinitiative fordert unter anderem eine unverzügliche Ausweisung der nitratgefährdeten Gebiete und eine verpflichtende Stoffstrombilanz für alle landwirtschaftlichen Betriebe, wobei für ökologische Landwirtschaft sonderregeln gelten sollten, sofern sich die Düngung bereits auf einem entsprechen niedrigen Niveau befindet.

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