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BÖLW-Kommentar zur Dünge-Verordnung

Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner haben sich Mitte Juni auf einen Kompromissvorschlag für eine neue Düngeverordnung geeinigt, der nun in Brüssel der EU vorgelegt werden soll. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des deutschen Bio-Spitzenverbands Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), meint dazu:
"Entscheidend ist, dass mit dem Düngerecht wasserschonendes Wirtschaften gefördert und Wasserverschmutzung wirksam unterbunden wird. Was jetzt vereinbart wurde, kann zu besserem Gewässerschutz einen ersten Beitrag leisten. Kontraproduktiv ist es jedoch, den Bio-Bauern die Düngung ihrer Zwischenfrüchte im Herbst zu verbieten. Zwischenfrüchte wie Wickroggen oder Winterrübsen, die zwischen der Ernte im Sommer und der Aussaat im nächsten Frühjahr angebaut werden, sind wichtig, um Nährstoffe zu binden und zu verhindern, dass diese ins Grundwasser sickern. Die Zwischenfrüchte halten die Nährstoffe für die nächste Hauptfrucht fest. Wer also Bio-Bauern – für die schnell löslicher Kunstdünger tabu ist – die Herbstdüngung mit Mist oder Kompost untersagt, verhindert, dass ihre Zwischenfrüchte ordentlich aufwachsen und ihre Funktion erfüllen können.
Ziel der Dünge-Verordnung ist es, Wasser wirksam zu schützen. Die nach Einschätzung aller Wissenschaftler wirksamste Maßnahme gegen schädliche Nitratüberschüsse wären Regeln, nach denen nur so viele Tiere auf der Fläche gehalten werden, wie Böden und Gewässer verkraften".
Einen Hintergrund zur Düngeverordnung lesen Sie auf der BÖLW-Webseite:
https://www.boelw.de/themen/pflanze/duengung/artikel/aenderung-der-duengeverordnung/
Mehr zur Düngung in der Öko-Landwirtschaft auf:
https://www.boelw.de/themen/pflanze/duengung/

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