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Die wirtschaftliche Analyse nach Art. 5 und Anhang III der Wasserrahmenrichtlinie

 

"Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muß."
[Wasserrahmenrichtlinie, 1. Erwägungsgrund]

Ziele und Bedeutung

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist die erste EU-weit verbindliche Regelung, die eindeutig Bezug nimmt auf ökonomische Instrumente zur Umsetzung umweltpolitischer Zielsetzungen.
So wird von allen Mitgliedsstaaten die Einführung des Kostendeckungs- und Verursacherprinzips für die sogenannten Wasserdienstleistungen gefordert (Art. 9). Externe Umwelt- und Ressourcenkosten sind bei der Auswahl der effektivsten Maßnahmenkombinationen zur Erreichung der Umweltziele zu berücksichtigen (Art.11). Preisinstrumente sollen Anreize zu einer effizienten Wassernutzung schaffen (Art. 9). Ausnahmen von der Pflicht, den guten ökologischen Zustand bis 2015 zu erreichen, müssen auch ökonomisch begründet werden (Art. 4).
Die wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen nach Art. 5 und Anhang III WRRL, ist Teil der Bestandsaufnahmen in den Flussgebieten (Bericht 2005), die durch die EU-Mitgliedsstaaten bis Ende 2004 zu erstellen und der EU-Kommission bis März 2005 vorzulegen waren. Sie soll Informationen "in ausreichender Detailliertheit" enthalten, um

  1. Berechnungen zur Kostendeckung der Wasserdienstleistungen gem. Art. 9 "unter Berücksichtigung der langfristigen Vorraussagen zu Angebot und Nachfrage von Wasser im Flusseinzugsgebiet" durchzuführen und
  2. "die kosteneffizientesten Maßnahmenkombinationen für die bis 2009 aufzustellenden Maßnahmenprogramme beurteilen zu können".

Welche Daten in die Analyse einfließen sollen und für welche weiteren Schritte sie die Grundlage darstellt, zeigt die nachstehende Abbildung.

Bis 2007 ist die wirtschaftliche Analyse zu vertiefen und zu verfeinern, um den wirtschaftlichen Beitrag zu bestimmen für die Feststellung der wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen, die nach Art. 14 WRRL dann zu veröffentlichen sind. In der so genannten 3.Stufe der Bearbeitung wirtschaftlicher Fragestellungen bei der Umsetzung der WRRL (bis 2009) werden schließlich die kosteneffizientesten Maßnahmen zusammengestellt, deren Umsetzung anschließend beginnen soll.
Auf EU-Ebene erarbeitete die CIS-Arbeitsgruppe "Water Economics" (WATECO) einen
Leitfaden (Guidance Document, pdf: 1,3 MB) für die Durchführung der wirtschaftlichen Analyse. Die Arbeitshilfe (pdf: 770 KB) der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) lehnt sich an die WATECO-Empfehlungen an.
Die im Zuge einer Neuordnung der CIS-Arbeitsgruppen aus der WATECO hervorgegangene Drafting Group ECO 1 verfasste weitere Informationspapiere zu den Themen "ökonomische Analyse der Wassernutzungen" (doc: 911 KB), "Baseline-Szenario" (doc: 1 MB) und "Kostendeckung von Wasserdienstleistungen" (doc: 1,2 MB).

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Elemente der wirtschaftlichen Analyse

Um die genannten Anforderungen zu erfüllen, soll die wirtschaftliche Analyse gemäß LAWA-Arbeitshilfe folgendes beinhalten:

  • eine Analyse der Wasserdienstleistungen und deren Kostendeckung
  • ein "Baseline-Szenario" zur wirtschaftlichen Entwicklung bis 2015
  • erste Überlegungen zur Kosteneffizienz von Maßnahmen
  • Informationen zu weiteren erforderlichen Arbeiten

Der WATECO-Leitfaden empfiehlt, zunächst einen Überblick über die sozio-ökonomische Bedeutung der verschiedenen Wassernutzungen in Relation zu deren Auswirkungen ("pressures") zu geben. Dadurch sollen frühzeitig eventuelle Konflikte zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Gewässerschutz aufgezeigt werden, sodass sich die vertiefte Analyse bis 2007 auf diese wichtigsten Nutzungen bzw. Konfliktbereiche konzentrieren kann.

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Ausblick

In WATECO-Leitfaden und LAWA-Arbeitshilfe wird gefordert, dass die verbleibenden Arbeiten zusammen mit den entsprechenden geplanten Aktivitäten in einem gesonderten Kapitel der wirtschaftlichen Analyse aufgelistet werden müssen. Die Zeit drängt jedoch. Bis 2007 muss die vertiefte Analyse als Beitrag für die Feststellung der wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen in den Flussgebietseinheiten abgeschlossen sein und bis 2008 sind erste Entwürfe der Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete inklusive Maßnahmenprogramm zu veröffentlichen. Ein "genehmigtes" Aufschieben der genaueren und zeitaufwendigeren Analysen könnte letztlich zu ungenauen oder unzureichenden Ergebnissen führen oder eine frühzeitige und umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Art. 14 WRRL aus Zeitgründen nicht mehr gewährleistet sein.

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Positionspapier "Die ökonomischen Instrumente der Wasserrahmenrichtlinie als Chance für den Gewässerschutz"

 

 

 

Die Möglichkeiten, die in der Anwendung der ökonomischen Instrumente der Wasserrahmenrichtlinie liegen, werden aus Sicht der GRÜNEN LIGA noch zu wenig genutzt. Neben einigen Erfolgen und vielversprechenden Ansätzen gibt es eine Reihe von Defiziten und dringenden Handlungsbedarf. All dies ist in dem Positionspapier "Die ökonomischen Instrumente der Wasserrahmenrichtlinie als Chance für den Gewässerschutz" skizziert. Die vorliegende Broschüre soll gleichzeitig auch einen Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Sinnhaftigkeit ungebremsten Wasserstraßenausbaus (S. 21), zur Debatte um die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (S. 22) und zum umfassenden Ressourcenschutz leisten.
Der Download des Positionspapiers ist in
deutsch (pdf, 1,64 MB) und in englisch (pdf, 1,61 MB) möglich. Versand gegen Voreinsendung von 2,50 Euro oder Rechnung (E-Mail)

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Weiteres Material/Links

Zur Auswahl von kosteneffizienten Maßnahmenkombinationen wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes ein Handbuch erarbeitet (UBA-Texte 02/04, pdf:1,14 MB).

Mit dem Handbuch zur Auswahl der kosteneffizientesten Maßnahmenkombinationen nach Art. 11 der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hatte das UBA frühzeitig die methodischen Grundlagen für die Maßnahmenplanung gelegt. Seitdem arbeiten viele Bundesländer und andere EU-Staaten mit dem Handbuch. Eine konzeptionelle Weiterentwicklung hat das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung vorgelegt. Das Verfahren heißt Basinform (River Basin Information and Management System) und soll Behörden bei der Aufstellung von Maßnahmenprogrammen unterstützen. Es strukturiert Entscheidungsprozesse bei der Maßnahmenauswahl und enthält Verfahrensvorschläge für die Bewertung von Maßnahmen, die die wichtigsten Belastungen der Grund- und Oberflächengewässer vermindern. Der Leitfaden (Juli 2007) zu Basinform steht als PDF-Datei im Internetangebot des Umweltbundesamtes bereit.

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