Informationen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie EN | CZ | PL

Fitness-Check

Öffentliche Online-Konsultation zur Wasserrahmenrichtlinie

Vom 17. September 2018 bis zum 4. März 2019 läuft eine öffentliche EU-Konsultation, die Bürgerinnen und Bürger die aktive Teilnahme an der Entscheidungsfindung über die Zukunft der Wasserrahmenrichtlinie ermöglicht.
Den Zugang zu dieser Konsultation finden sie, indem sie direkt die Seite der EU-Kommission besuchen.
Unter dem Menüpunkt
#ProtectWater können Sie sich direkt an der zugehörigen Kampagne der europäischen Umweltverbänd beteiligen. Die Umweltverbände freuen sich über zahlreiche Teilnehmer, die sich mit ihrer Stimme für den dringend notwendigen Schutz der Gewässer einsetzen.

WRRL-Review Prozess – Fitness Check und REFIT

Die Jahre 2018 und 2019 sind für den Gewässerschutz wegweisend:
In diesem Jahr unterzieht die EU-Kommission ihre Wasserpolitik einem "Fitness-Check": Wasserrahmenrichtlinie und die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie werden auf Effektivität, Effizienz, Kohärenz, Relevanz der betreffenden Richtlinie oder Verordnung und ihren europäischen Mehrwert geprüft.
Ziel ist festzustellen, ob die geltenden gesetzlichen Grundlagen ausreichend sind, um den angestrebten "guten Zustand" von Flüssen, Seen und Meeren bis zum Jahr 2027 zu erreichen. Hierzu werden die Mitgliedsstaaten, Vertreter aus der Industrie, Umweltverbände sowie die Öffentlichkeit konsultiert.
Bis 2019 soll die Überprüfung der WRRL einschließlich ihrer beiden Tochterrichtlinien – Grundwasserrichtlinie (2006/118/EG) und die Richtlinie zu Umweltqualitätsnormen im Wasserbereich (2008/105/EG) – und die der Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG) abgeschlossen sein.
"Fitness Check" heißen in der EU-Politik umfassende Evaluierungen, die bewerten, ob ein EU-Gesetz noch dem vorgesehenen Zweck dient ("fit for purpose"), ob der Nutzen im Verhältnis zu den Kosten steht, und ob die gleichen Ziele nicht auch durch rein nationale Regelungen erfüllt werden könnten. "Fitness Checks" sind Teil des Programms "REFIT" ("Regulatory Fitness and Performance") der Europäischen Kommission, mit dem überflüssige oder die Wirtschaft überproportional belastende EU-Vorschriften identifiziert und abgebaut werden sollen.
Ein Fitness-Check ist ein offener Evaluationsprozess. Insofern muss die Gesetzgebung nicht zwingend geändert werden. Letztlich entscheidet die EU-Kommission über die Schlussfolgerungen. Dabei kann es zu Empfehlungen für eine bessere Umsetzung und Stärkung von Verordnungen und Richtlinien kommen.

Fahrplan

Im Herbst 2017 hat bereits eine Stakeholder-Befragung stattgefunden. Anfang 2018 wurden Umsetzungsberichte zu den Managementplänen veröffentlicht. Vom 17. September 2018 bis zum 4. März 2019 haben Mitgliedsstaaten, Vertreter aus der Industrie, Umweltverbände und auch die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich in einer Online-Konsultation zur Umsetzung und zu den Chancen der Wasserrahmenrichtlinien zu äußern.
Die Ergebnisse der Online-Konsultation sowie erste Pläne zur Evaluierung der WRRL und zur Auswertung der Flussgebietsmanagementpläne wird die EU-Kommission vermutlich in der 2. Jahreshälfte 2019 auf ihrer Homepage vorstellen.

Am 31. August und 1. September 2018 luden die Umwelt- und Naturschutzverbände BUND, DNR, GRÜNE LIGA, NABU und WWF zum gemeinsamen WRRL-Verbändeforum nach Bonn ein, um den Review-Prozess im Gespräch mit Vertreter aus Politik, Verwaltung und Verbänden kritisch zu begleiten. Die Ergebnisse wurden im Anschluss daran im September 2018 auf der Wiener Wasserkonferenz vorgestellt. Dort wollten die EU-Mitgliedsstaaten eine gemeinsame Stoßrichtung zur Zukunft der Wasserrahmenrichtlinie erarbeiten und diese für die EU-Kommission aufbereiten.

Das Ergebnis der Wiener Wasserkonferenz stellt eine erste wichtige Grundlage für die Entscheidung der EU-Kommission dar. Neben den WRRL-Tochterrichtlinien zum Grundwasser und den Umweltqualitätsnormen werden auch die Umsetzungsberichte zur Nitratrichtlinie, der Kommunalabwasser-Richtlinie und die ebenfalls 2018 zu veröffentlichenden nationalen Berichte zur Meeresstrategierahmenrichtlinie für den WRRL-Fitness-Check herangezogen.
Zum Abschluss des Fitness Checks ist ein Abschlussbericht über alle Aktivitäten geplant, der auf der offiziellen Seite der EU für Konsultationen abrufbar ist.

Weitere Richtlinien der europäischen Wasserpolitik

Auch andere Richtlinien der EU-Wassergesetzgebung befinden sich derzeit in der Überprüfungs- bzw. Überarbeitungsphase:

– die Hochwasserrichtlinie und der darin verankerte Hochwasserschutz. Im Ergebnis sollen bis 2021 gegebenenfalls die Hochwasserrisikomanagementpläne angepasst werden.
– die Richtlinie über die kommunale Abwasserbehandlung. Bis zum 19. Oktober 2018 kann in einer öffentlichen Konsultation die bisherige Umsetzung der Richtlinie bewertet werden. Dabei geht es auch um die Auswirkungen auf den Zustand der Gewässer und der Umwelt im Allgemeinen. Der Fahrplan sieht vor, den Fitness-Check Anfang 2019 abzuschließen. Die Ergebnisse der Konsultation sollen auch in die Arbeiten zur Grundwasserrichtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie und weiteren verwandten Gesetzesregelungen einfließen.
– ein Vorschlag für eine Verordnung über Mindeststandards bei der Wasserwiederverwendung vom Mai 2018. Inhaltlich geht es darum, die Wiederverwendung von Wasser in der Landwirtschaft zu erleichtern und zugleich sicherer zu machen. Ziel des derzeitigen Beratungsprozesses zwischen Rat, Kommission und Parlament ist es, eine Einigung noch vor der Europawahl 2019 zu erreichen, so dass die Verordnung zum 1. Juli 2020 in Kraft treten kann.
– die EU-Trinkwasserrichtlinie. Im Februar 2018 hat die EU-Kommission ihren neuen Vorschlag veröffentlicht. Dieser sieht die Aufnahme neuer Schadstoffe wie Bisphenol A (BPA) und Mikroplastik zur Überwachung vor.
– die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL). Seit Anfang August 2018 bewertete die EU-Kommission die Anstrengungen der Mitgliedstaaten, "einen guten Umweltzustand der europäischen Meere" bis spätestens 2020 zu erreichen oder zu erhalten.

Die beiden Tochterrichtlinien der WRRL, die Grundwasserrichtlinie und die Richtlinie zu Umweltqualitätsnormen im Wasserbereich sind ebenfalls wichtige Bestandteile der EU-Wassergesetzgebung, um Grenzwerte festzulegen und Belastungen durch langlebige Chemikalien der Industrie und Landwirtschaft (Pestizide) zu erfassen.

Richtlinien-Wechselwirkungen

Wie erfolgreich die europäische Gesetzgebung zum Schutz von Wasser und Gewässern ist, hängt in erheblichem Maße auch von der Integration dieser Ziele in andere Politikbereiche wie die Agrar-, Energie-, Verkehrs- und Baupolitik ab.
Hier sei beispielsweise die europäische GAP genannt, die durch eine zeitgemäße und zielgerichtete Überarbeitung ihrer Förderinstrumente maßgeblich zum Gewässerschutz beitragen kann. Auch die EU-Nitratrichtlinie hat weit reichende Konsequenzen für den Gewässerschutz im Allgemeinen und den Grundwasserschutz im Besonderen.

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