Fitness-Check
Öffentliche Online-Konsultation zur Wasserrahmenrichtlinie
Vom 17. September 2018 bis zum 4. März 2019 läuft eine öffentliche
EU-Konsultation, die Bürgerinnen und Bürger die aktive Teilnahme an der Entscheidungsfindung
über die Zukunft der Wasserrahmenrichtlinie ermöglicht.
Den Zugang zu dieser Konsultation finden sie, indem sie direkt die Seite der
EU-Kommission besuchen.
Unter dem Menüpunkt #ProtectWater können Sie sich direkt an der zugehörigen
Kampagne der europäischen Umweltverbänd beteiligen. Die Umweltverbände
freuen sich über zahlreiche Teilnehmer, die sich mit ihrer Stimme für den
dringend notwendigen Schutz der Gewässer einsetzen.
WRRL-Review Prozess – Fitness Check und REFIT
Die Jahre 2018 und 2019 sind für den Gewässerschutz wegweisend:
In diesem Jahr unterzieht die EU-Kommission ihre Wasserpolitik einem "Fitness-Check": Wasserrahmenrichtlinie und die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie werden auf Effektivität, Effizienz, Kohärenz, Relevanz der betreffenden Richtlinie oder
Verordnung und ihren europäischen Mehrwert geprüft.
Ziel ist festzustellen, ob die geltenden gesetzlichen Grundlagen ausreichend
sind, um den angestrebten "guten Zustand" von Flüssen, Seen und Meeren bis zum Jahr 2027 zu erreichen. Hierzu werden die Mitgliedsstaaten,
Vertreter aus der Industrie, Umweltverbände sowie die Öffentlichkeit konsultiert.
Bis 2019 soll die Überprüfung der WRRL einschließlich ihrer beiden Tochterrichtlinien – Grundwasserrichtlinie (2006/118/EG)
und die Richtlinie zu Umweltqualitätsnormen im Wasserbereich (2008/105/EG) – und die der Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG) abgeschlossen sein.
"Fitness Check" heißen in der EU-Politik umfassende Evaluierungen, die bewerten, ob ein EU-Gesetz noch dem vorgesehenen Zweck dient
("fit for purpose"), ob der Nutzen im Verhältnis zu den Kosten steht, und ob die gleichen Ziele nicht auch durch rein nationale Regelungen
erfüllt werden könnten. "Fitness Checks" sind Teil des Programms "REFIT" ("Regulatory Fitness and Performance") der Europäischen
Kommission, mit dem überflüssige oder die Wirtschaft überproportional belastende EU-Vorschriften identifiziert und abgebaut
werden sollen.
Ein Fitness-Check ist ein offener Evaluationsprozess. Insofern muss die Gesetzgebung nicht zwingend geändert werden.
Letztlich entscheidet die EU-Kommission über die Schlussfolgerungen. Dabei kann es zu Empfehlungen für eine bessere Umsetzung
und Stärkung von Verordnungen und Richtlinien kommen.
Fahrplan
Im Herbst 2017 hat bereits eine Stakeholder-Befragung stattgefunden. Anfang 2018 wurden Umsetzungsberichte zu den Managementplänen
veröffentlicht. Vom 17. September 2018 bis zum 4. März 2019 haben Mitgliedsstaaten, Vertreter aus der Industrie, Umweltverbände
und auch die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich in einer Online-Konsultation zur Umsetzung und zu den Chancen der
Wasserrahmenrichtlinien zu äußern.
Die Ergebnisse der Online-Konsultation sowie erste Pläne zur Evaluierung der WRRL und zur Auswertung der Flussgebietsmanagementpläne
wird die EU-Kommission vermutlich in der 2. Jahreshälfte 2019 auf ihrer Homepage vorstellen.
Am 31. August und 1. September 2018 luden die Umwelt- und Naturschutzverbände BUND, DNR, GRÜNE LIGA, NABU und WWF zum gemeinsamen
WRRL-Verbändeforum nach Bonn ein, um den Review-Prozess im Gespräch mit Vertreter aus Politik, Verwaltung und Verbänden kritisch
zu begleiten. Die Ergebnisse wurden im Anschluss daran im September 2018 auf der Wiener Wasserkonferenz vorgestellt. Dort wollten die
EU-Mitgliedsstaaten eine gemeinsame Stoßrichtung zur Zukunft der Wasserrahmenrichtlinie erarbeiten und diese für die EU-Kommission
aufbereiten.
Das Ergebnis der Wiener Wasserkonferenz stellt eine erste wichtige Grundlage für die Entscheidung der EU-Kommission dar. Neben den
WRRL-Tochterrichtlinien zum Grundwasser und den Umweltqualitätsnormen werden auch die Umsetzungsberichte zur Nitratrichtlinie, der
Kommunalabwasser-Richtlinie und die ebenfalls 2018 zu veröffentlichenden nationalen Berichte zur Meeresstrategierahmenrichtlinie für
den WRRL-Fitness-Check herangezogen.
Zum Abschluss des Fitness Checks ist ein Abschlussbericht über alle Aktivitäten geplant, der auf der offiziellen Seite der
EU für Konsultationen abrufbar ist.
Weitere Richtlinien der europäischen Wasserpolitik
Auch andere Richtlinien der EU-Wassergesetzgebung befinden sich derzeit in der Überprüfungs- bzw. Überarbeitungsphase:
– die Hochwasserrichtlinie und der darin verankerte Hochwasserschutz. Im Ergebnis sollen bis 2021 gegebenenfalls die
Hochwasserrisikomanagementpläne angepasst werden.
– die Richtlinie über die kommunale Abwasserbehandlung. Bis zum 19. Oktober 2018 kann in einer öffentlichen Konsultation die bisherige
Umsetzung der Richtlinie bewertet werden. Dabei geht es auch um die Auswirkungen auf den Zustand der Gewässer und der Umwelt im Allgemeinen.
Der Fahrplan sieht vor, den Fitness-Check Anfang 2019 abzuschließen. Die Ergebnisse der Konsultation sollen auch in die Arbeiten zur
Grundwasserrichtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie und weiteren verwandten Gesetzesregelungen einfließen.
– ein Vorschlag für eine Verordnung über Mindeststandards bei der Wasserwiederverwendung vom Mai 2018. Inhaltlich geht es darum, die
Wiederverwendung von Wasser in der Landwirtschaft zu erleichtern und zugleich sicherer zu machen. Ziel des derzeitigen Beratungsprozesses
zwischen Rat, Kommission und Parlament ist es, eine Einigung noch vor der Europawahl 2019 zu erreichen, so dass die Verordnung zum 1. Juli
2020 in Kraft treten kann.
– die EU-Trinkwasserrichtlinie. Im Februar 2018 hat die EU-Kommission ihren neuen Vorschlag veröffentlicht. Dieser sieht die Aufnahme neuer
Schadstoffe wie Bisphenol A (BPA) und Mikroplastik zur Überwachung vor.
– die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL). Seit Anfang August 2018 bewertete die EU-Kommission die Anstrengungen der Mitgliedstaaten, "einen
guten Umweltzustand der europäischen Meere" bis spätestens 2020 zu erreichen oder zu erhalten.
Die beiden Tochterrichtlinien der WRRL, die Grundwasserrichtlinie und die Richtlinie zu Umweltqualitätsnormen im Wasserbereich sind ebenfalls
wichtige Bestandteile der EU-Wassergesetzgebung, um Grenzwerte festzulegen und Belastungen durch langlebige Chemikalien der Industrie und
Landwirtschaft (Pestizide) zu erfassen.
Richtlinien-Wechselwirkungen
Wie erfolgreich die europäische Gesetzgebung zum Schutz von Wasser und Gewässern ist, hängt in erheblichem Maße
auch von der Integration dieser Ziele in andere Politikbereiche wie die Agrar-, Energie-, Verkehrs- und Baupolitik ab.
Hier sei beispielsweise die europäische GAP genannt, die durch eine zeitgemäße und zielgerichtete Überarbeitung
ihrer Förderinstrumente
maßgeblich zum Gewässerschutz beitragen kann. Auch die EU-Nitratrichtlinie hat weit reichende Konsequenzen für den
Gewässerschutz im Allgemeinen und den Grundwasserschutz im Besonderen.
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