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Biozide

Die EU-Kommission beabsichtigte, die Biozid-Richtlinie (98/8/EG) von 1998 zu überarbeiten. Hierzu haben acht Umweltverbände unter Federführung des Pesticide Action Network (PAN) Germany ein gemeinsames Kernpunktepapier vorgelegt. Angemahnt wird, dass die Neuregelungen bestehende Vorgaben aus anderen Richtlinien explizit übernehmen, unter anderem die der WRRL und der Grundwasserrichtlinie, sowie das Ziel, spätestens im Jahr 2020 die Freisetzung von gefährlichen Stoffen in die Meeresumwelt zu beenden. Der Trink- und Grundwasserschutz sollten unter den Schutzzielen aufgeführt sein. Gefordert wurde unter anderem, dass bei der gegenseitigen Anerkennung von Produktzulassungen ein vergleichbarer, hoher Standard im Zulassungsverfahren Voraussetzung ist. "Dabei ist die Freiheit der einzelstaatlichen Entscheidung im Risikomanagement (von speziellen Anwendungsauflagen bis hin zur Ablehnung der Anerkennung einer Zulassung) zur Sicherung nationaler Umwelt- und Gesundheitsschutzstandards sicherzustellen".

Zur Revision der Biozid-Richtlinie (98/8/EG) durch eine Biozid-Verordnung haben PAN Germany, BUND und Greenpeace Anfang November 2009 eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie erheblichen Änderungsbedarf formulieren, unter anderem zur Stärkung des Vorsorgeprinzips bei der Biozidverwendung (http://www.pan-germany.org/.

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