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BGW und EU-Wasserrahmenrichtlinie In einer Stellungnahme zum Konzept der EU-Kommission zu der nach Artikel 17 WRRL vorgesehenen neuen EU-Grundwasserrichtlinie fordert der Bundesverband der Gas- und Wasserwerke den flächendeckenden Grundwasserschutz und die konsequente Umsetzung der Standards von Pestizid-, Nitrat-, und alter Grundwasserrichtlinie. Hinsichtlich der Gewässerstruktur wünscht sich der BGW allerdings die möglichst weitgehende Ausweisung von "erheblich veränderten Gewässern", um möglichen Renaturierungskosten (Schätzung für die Emscher: 5 Md. DM) und Hygieneproblemen (belebtere Trinkwassertalsperren) aus dem Wege zu gehen. Sehen Sie dazu auch unter dem Punkt Grundwasser
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