Informationen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie EN | CZ | PL

Landwirtschaftliche Einträge in die Grundwasser-Verordnung integrieren!

Die Kernforderungen der im Deutschen Naturschutzring zusammengeschlossenen Umweltverbände zum BMU-Entwurf der Grundwasser-Verordnung lauten:
1. Europäische Vorgaben umsetzen: Alle Arten von Einträgen und Einleitungen von Schadstoffen ins Grundwasser müssen durch die Grundwasserverordnung erfasst werden! 2. Schwellenwerte nach dem Vorsorgeprinzip festlegen: Schadstoffeinträge sind an der Quelle der Verunreinigung zu begrenzen! 3. Den Schutz des mengenmäßigen Zustands des Grundwassers verbessern: Feuchtgebiete sind flächendeckend zu schützen und als Indikatoren zu nutzen! 4. Den Rückgang der Artenvielfalt stoppen: Die Nationale Biodiversitätsstrategie muss verbindlich umgesetzt werden!
Die Stellungnahme des DNR sowie Hintergrundinformationen zu der der Verordnung zugrundeliegenden EG-Grundwasser-Richtlinie gibt es hier.

Auch Vertreter der wasserwirtschaftlichen Verbände treten dafür ein, die im EG-Richtlinientext verankerte Definition der Einträge zu übernehmen und so einem Vertragsverletzungsverfahren vorzubeugen.

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