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Bestandsaufnahme

Hier finden Sie die Links zu den Bestandsaufnahmen in Deutschland, geordnet nach:

Die Bestandsaufnahme gliedert sich in drei verschiedene Berichtsebenen: Der A-Bericht bezieht sich auf die gesamte Flussgebietseinheit, die B-Berichte umfassen die einzelnen Koordinierungsräume. Beide werden an die EU-Kommission weitergeleitet. Doch für die Umweltverbände und die Öffentlichkeit fallen die dargestellten Informationen in der Regel zu allgemein aus, um sie in der täglichen Arbeit vor Ort berücksichtigen zu können. Hier liefert die so genannte C-Ebene (Bearbeitungsgebiete), die nicht nach Brüssel gemeldet wird, wichtige Anhaltspunkte.

Was beinhaltet die Bestandsaufnahme in den Flussgebietseinheiten (der so genannte "Bericht 2005" an die EU-Kommission)? Hier finden Sie eine kurze Einführung.

Die Wasserdirektoren haben auf ihrer Sitzung am 22./23. Juni 2004 in Dublin beschlossen, dass die Ergebnisse der Bestandsaufnahme (Bericht 2005) öffentlich gemacht werden sollen. Das Dokument "Grundsätze und Kommunikation der Ergebnisse der ersten Analyse gemäß der WRRL" finden Sie hier zum Download.

Anfang des Jahres 2005 erschien die BMU-Broschüre "Die Wasserrahmenrichtlinie – Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2004 in Deutschland", die die in den einzelnen Bundesländern und Flussgebieten mit unterschiedlichen Ansätzen ermittelte erste Analyse der Flusseinzugsgebiete zu einem optisch und inhaltlich stimmigen Gesamtbild zusammenzufassen. Bestellungen an: service@bmu.bund.de oder per Fax: (01888) 305 -2044.

Eine kritische Einschätzung der bisherigen Umsetzung der WRRL aus Sicht der Umweltverbände liefert der 2. Snapshot-Report von EEB und WWF.

Die EU-Kommission stellt die WRRL-Bestandsaufnahme (Bericht 2005) ins Netz.
Teilweise stehen dort auch nur die Links zu den nationalen Internetseiten. Ebenfalls auf forum.europa.eu.int/Public/irc/env/wfd... zu finden sind die Artikel-3-Berichte über die zuständigen Behörden zur Umsetzung der Wasserahmenrichtlinie.
Zu den Wasserseiten der Kommission: ec.europa.eu/environment/water.
Unter ec.europa.eu/environment/water/water-framework/links steht eine Linkliste zu offiziellen nationalen WRRL-Webseiten zur Verfügung.

EU-Kommission bewertet WRRL-Umsetzung - Einschätzung zur offiziellen Bestandsaufnahme 2005

Die EU-Kommission hat die bisherige Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durch die Mitgliedstaaten untersucht und am 22. März 2007 eine Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat veröffentlicht (Mitteilung COM(2007)128 final). Gegen Luxemburg und Italien laufen vor dem Europäischen Gerichtshof noch Verfahren wegen nicht rechtzeitiger Umsetzung, gegen Griechenland wegen nicht konformer Umsetzung. Nach vorläufiger Einschätzung der Kommission haben 19 Mitgliedstaaten die Artikel 4 (Umweltziele), 9 (Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen) oder 14 (Information und Anhörung der Öffentlichkeit) rechtlich nicht vollständig umgesetzt. Hierbei zählt allerdings nur die Papierform, noch nicht die tatsächliche fachliche und praktische Umsetzung der Gewässerschutzanforderungen.

Als größte, auch Deutschland betreffende Schwachstelle in den Berichten 2005 benennt die Kommission die wirtschaftliche Analyse, insbesondere die angemessene Identifizierung von Wasserdienstleistungen und -nutzungen und die daraus abgeleitete verursachergerechte Deckung der Wasserkosten. Die Kommission hat angekündigt, diese Teile der Berichte noch 2007 eingehender zu untersuchen.

Bei der Vorstellung der Kommissions-Einschätzung auf der Brüsseler Wasser-Konferenz Ende März 2007 stellte Joachim d'Eugenio, Leiter der WRRL-Arbeitsgruppe der Generaldirektion Umwelt, drei zentrale Aspekte heraus:

1. Die Umsetzung der Richtlinie ist möglich. Es existieren positive Beispiele.
2. Es bestehen erhebliche Defizite bei der Umsetzung. Die Mitgliedstaaten müssen mehr leisten.
3. Es ist noch ausreichend Zeit für Korrekturen.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, die bestehenden Mängel zu korrigieren, die Gewässerbewirtschaftung stärker in andere Politikbereiche zu integrieren und die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung stärker zu nutzen. Da im Bereich Ökonomie in praktisch allen Mitgliedstaaten große Defizite bestehen, soll auch der CIS-Prozess für eine bessere Unterstützung genutzt werden.

Die Mitteilung der Kommission bestätigt grundsätzlich die Einschätzung von EEB und WWF, die stellvertretend für 14 Umweltverbände zu den gravierenden Mängeln bei der wirtschaftlichen Analyse im Juli 2006 eine gemeinsame strategische Beschwerde bei der Kommission eingereicht hatten. Die Beschwerde bezieht sich auch auf die deutschen Bestandsaufnahmen an Mittlerem Rhein, Oberrhein, Ems, Weser, Donau und Elbe (zu den Mängeln im Elbe-Bericht vgl. WRRL-Info 10). Diese liefern - wie auch die Bestandsaufnahmen in anderen deutschen Flussgebieten - weder für die Auswahl kosteneffizienter Maßnahmen noch für die Begründung von Ausnahmen eine ausreichende Grundlage. Als Wasserdienstleistungen gelten in Deutschland in der Regel nur die Wasserver- und Abwasserentsorgung, allerdings einschließlich signifikanter Eigenwasserversorgung. Eine ganze Reihe weiterer Nutzungen im Bereich von Landwirtschaft, Schifffahrt, Hochwasserschutz und Wasserkraft erfüllen aber ebenfalls die Kriterien für Wasserdienstleistungen. Wie EEB und WWF resümieren, sind derartige Infrastrukturen Haupthindernisse für das Erreichen der WRRL-Umweltziele. Auf Grundlage der bisherigen wirtschaftlichen Analysen ist weder die Höhe der Kosten nachvollziehbar noch ob die Verursacher einen angemessenen Beitrag dazu leisten. Die EU-Kommission hat die betroffenen Staaten mit Schreiben vom 21. März 2007 zur Stellungnahme aufgefordert.

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Bestandsaufnahme, geordnet nach Koordinierungsräumen bzw. Bearbeitungsgebieten (deutsche Anteile)

Zu den Bestandsaufnahmen gelangen Sie, indem Sie auf den/das entsprechenden Koordinierungsraum/Bearbeitungsgebiet klicken.

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Bestandsaufnahme, geordnet nach Bundesländern

In der untenstehenenden Tabelle ist zu sehen, wo die Bundesländer ihre Bestandsaufnahmen im Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben.

Bundesland

Bestandsaufnahme veröffentlicht?

Baden-Württemberg
 

Juli 2004
vorläufige Bestandsaufnahme in Baden-Württemberg incl. wirtschaftliche Analyse (flussgebietsbezogene Teilberichte)
(gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände Baden- Württembergs zum methodischen Teil der Bestandsaufnahme zur WRRL in Baden-Württemberg); Anschreiben

Bayern
 

November 2004
(Zusammenfassung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme in Bayern)
Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern e.V.,
Stellungnahme des Bund Naturschutz Bayern zur Bestandsaufnahme

Berlin
 

Dezember 2004
(Dokumentation der Bestandserfassung (Länderbericht))

Brandenburg
 

März 2005
(Wasserrahmenrichtlinie in Brandenburg - C-Bericht)

Bremen
 

27.02.2004
(Bestandsaufnahme im Land Bremen - Bericht 2005 an die EU-Kommission)

Hamburg
 

Dezember 2003
(landesinterne Berichte der Bearbeitungsgebiete)
20.9.2004 Zusammenfassender Bericht
9.11.2004 Kritik am Bericht "Tideelbe"

Hessen
 

28.10.2004
(Bestandsaufnahme Hessen)
(NABU-Stellungnahme zur WRRL-Bestandsaufnahme in Hessen)
(BUND-Stellungnahme zur WRRL-Bestandsaufnahme-Methodik in Hessen)
(BUND-Stellungnahme zur WRRL-Bestandsaufnahme-Teilgebiete in Hessen)

Mecklenburg-Vorpommern

März 2005
(Wasserrahmenrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern)

Niedersachsen
 

März 2004
(Berichtsentwürfe aller Bearbeitungsgebiete (C-Berichte), Methodenbuch )
Zusammenfassung und Infos siehe auch (Wasserrahmenrichtlinie Niedersachsen), (Interaktiver Bericht 2005 für Niedersachsen)

Nordrhein-Westfalen
 

18.05.2004
(Bestandsaufnahme in Nordrhein-Westfalen), abgeschlossen Anfang 2005

Rheinland-Pfalz
 

31.05.2006
(Endgültige Bestandsaufnahme nach WRRL in Rheinland-Pfalz)

Saarland
 

März 2005
(Bestandsaufnahme im Saarland)

Sachsen
 

11.11.2004
(Bestandsaufnahme in Sachsen)

Sachsen-Anhalt
 

November 2005
Interaktiver Bericht des Landes Sachsen-Anhalt über die Bestandsaufnahme der Gewässer nach Artikel 5 EG-Wasserrahmenrichtlinie - (C-Bericht) (Bestandsaufnahme in Sachsen-Anhalt)

Schleswig-Holstein
 

März 2005
(Bestandsaufnahme in Schleswig-Holstein)
Zusammenfassung zur Zielerreichung in SH

Thüringen
 

5.11.2004
(Zusammenfassung der Ergebnisse, zum Vorgehen)
Detailbericht März 2005

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Kurze Einführung zur Bestandsaufnahme

Grundvoraussetzung für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mit Hilfe von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen ist die Beurteilung des aktuellen Zustandes der Oberflächengewässer und des Grundwassers, die Bestandsaufnahme.

Bis März 2005 war der Europäischen Kommission über die Bestandsaufnahme zur WRRL zu berichten ("Bericht 2005"). In Deutschland mussten daher die Berichte zur Bestandsaufnahme in allen verschiedenen Flussgebietseinheiten bzw. Bearbeitungsgebieten bis Ende 2004 fertiggestellt sein.

In der Bestandsaufnahme sollen die Gewässer identifiziert werden, in denen der in der Wasserrahmenrichtlinie geforderte "gute Zustand" bereits besteht, wo er nicht besteht und wo die Erreichung des "guten Zustandes" gefährdet ist. Des Weiteren werden hierbei auch die Gewässer identifiziert, die nicht natürlichen Ursprungs sind (Kanäle), sowie die Gewässer, die als erheblich verändert gelten. Für beide Kategorien gilt, dass nur das so genannte "gute ökologische Potential" zu erreichen ist.

Hierzu werden die berichtsrelevanten Gewässer (Fließgewässer größer 10 km² und Seen größer 0,5 km²) ihren naturraumtypischen ökologischen Typen zugeordnet auf deren Grundlage dann die ökologische Bewertung stattfindet.

Die Bestandsaufnahme liefert wichtige Anhaltspunkte dafür, wie künftig die Überwachungsprogramme für die Gewässer ausgestaltet werden müssen und welche Maßnahmen notwendig sind, um in belasteten Gewässern den "guten Zustand" zu erreichen.

Ein weiteres Element der Bestandsaufnahme ist die wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung. Dazu sind Daten zu ermitteln, die eine Beurteilung erlauben, inwieweit für die Nutzungen von Wasser kostendeckende Preise erhoben werden.

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Bericht der LAWA zur Bestandsaufnahme nach WRRL: Vorgehensweise und Ergebnisse der 16 Bundesländer

Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) führte – wie bereits oben erwähnt – im April 2004 einen internen Workshop mit dem Titel "Bestandsaufnahme nach WRRL: Vorgehensweise und Ergebnisse" durch. Die Dokumentation können Sie hier downloaden (pdf, 530 KB).

"Ziel des Workshops war es – auf der Grundlage der inzwischen weitgehend abgeschlossenen fachlich-inhaltlichen Arbeiten in den Ländern – Darstellungen, Methoden und Vorgehensweisen der 16 Bundesländer vorzustellen, zu vergleichen und zu verstehen. Übereinstimmungen bzw. gravierende Unterschiede sollten herausgearbeitet werden. Kein Ziel des Workshops war die Ausarbeitung und verbindliche Festlegung von gemeinsamen einheitlichen Lösungen.

Die Vorbereitung des Workshops beinhaltete Abfragen von Arbeitsergebnissen in den 16 Bundesländern. Dies wurde von den LAWA-Fachausschüssen AO "Oberirdische Gewässer und Küstengewässer" und AG "Grundwasser und Wasserversorgung" vorbereitet.

Eintragungen in die Abfragematrices und Ergebnisse verstehen sich als aktueller Zwischenstand der Bearbeitung in den einzelnen Ländern." (Auszug aus der Einleitung)

Fazit der Veranstaltung:

  • 1. Der Workshop hat zu einem intensiven Informationsaustausch zur Durchführung der Bestandsaufnahme, zu einem gegenseitigen Verständnis und zur Akzentuierung offener Fragestellungen geführt.

  • 2. Die vorgelegte Zusammenfassung der Ergebnisse wird zustimmend zur Kenntnis genommen; folgende Eckpunkte sind hervorzuheben:

  • 2.1 Die bisherige aktuelle Bestandsaufnahme hat in den deutschen Bundesländern den Charakter einer erstmaligen Einschätzung der Gewässersituation nach den Kriterien der WRRL.
    Sie ist nicht mit einer abschließenden Bewertung gleichzusetzen und wird durch eine ergänzende Beschreibung, das anschließende Monitoring und die Prüfung auf Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen – als Ergebnis der aufzustellenden Maßnahmeprogramme – noch Änderungen erfahren.

  • 2.2 Im Ergebnis der erstmaligen Einschätzung ist die überwiegende Zahl der Gewässer in Deutschland als "Zielerreichung unklar / unwahrscheinlich (Stand 2004)"" eingestuft.

  • 2.3 Von diesen Gewässern, für die die "Zielerreichung unklar / unwahrscheinlich (Stand 2004)" ist, sind wiederum von einigen Bundesländern viele Wasserkörper als HMWB ausgewiesen, wobei es sich hierbei nur um eine vorläufige Ausweisung handelt.

  • 2.4 Ein erheblicher Anteil der Grundwasserkörper ist ebenfalls als "Zielerreichung unklar / unwahrscheinlich (Stand 2004)" eingeschätzt worden. Aufgrund der vielfältigen Belastungssituation insbesondere in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten ist dies nachvollziehbar.

  • 2.5 Die als "Zielerreichung unklar / unwahrscheinlich (Stand 2004)"" eingeschätzten Wasserkörper sind im Rahmen des Monitorings in besonderer Weise zu beobachten und zu plausibilisieren.

  • 2.6 Die Bundesländer haben sich in ihrer Bestandsaufnahme an der LAWA-Arbeitshilfe orientiert, wobei die im Wissen um die unterschiedliche Datenlage in den Ländern vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten genutzt wurden.

  • 2.7 Die LAWA-Arbeitshilfe hat als begleitendes Instrument der Bestandsaufnahme zur Harmonisierung der Vorgehensweisen in den Ländern beigetragen.

  • 2.8 Die inhaltlichen und wasserwirtschaftlichen Vorgehensweisen in den Ländern sind generell vergleichbar. Abweichungen sind begründet durch unterschiedliche lokale Datenlagen und/oder regionalspezifische Unterschiede.

  • 2.9 Nach Einschätzung der Bundesländer ist auf der Basis der bisher vorliegenden Arbeitsergebnisse die Erstellung koordinierter Berichte für die Bestandsaufnahme auf Teil A- und Teil B-Ebene möglich.

  • 2.10 Die Bundesländer sind sich einig, dass die Bestandsaufnahme möglichst transparent dargestellt wird. Das Endergebnis hat in seiner separaten Darstellung wenig Aussagekraft und kann daher durch die detaillierten Ergebnisse der Belastungs- und Wirkungsanalyse ergänzt werden.

  • 2.11 Unterschiede in den Darstellungen an Grenzen werden nicht in allen Bereichen vermeidbar sein. Sie sind aber vertretbar, wenn sie aus entsprechenden methodischen Beschreibungen der jeweiligen Bundesländer nachvollziehbar sind.

  • 2.12 Die Bundesländer sind sich einig, dass es für die Kommunikation in der Öffentlichkeit besser ist, ggf. Unterschiede in den Darstellungen an Grenzen hinzunehmen als nur das Minimum der einheitlich verfügbaren Daten darzustellen.

  • 2.13 Dem expert judgement kam in allen Ländern eine große Bedeutung zu, insbesondere in den Sektoren, in denen die Datenlage nicht ausreichend belastbar war oder Bewertungsgrundlagen nach WRRL noch gänzlich fehlten."

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