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Potenziale anderer Rechtsbereiche zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie Die rechtliche Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist im deutschen Wasserrecht umfassend erfolgt.
Für viele andere Rechtsbereiche, die Einfluss auf den Gewässerzustand haben, war
bislang unklar, ob eine Nachsteuerung aus Sicht des Gewässerschutzes notwendig und
möglich ist. Nun wurden verschiedene Rechtsbereiche auf deren Potenzial für das Erreichen der Ziele der WRRL hin untersucht.
Schwerpunkte setzte das Vorhaben beim Immissionsschutz-, dem Naturschutz-, dem Humanarzneimittel-, dem Pflanzenschutz-, dem Planungs-
sowie dem Energierecht. Für einzelne dieser Schwerpunktthemen wurden Regelungsoptionen entwickelt. Diese Seite als Druckversion anzeigen
Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an webmaster@wrrl-info.de.
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