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Checkliste für Nichtregierungsorganisationen auf Landesebene
Artikel 14 EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sieht die
Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Umsetzung der
WRRL vor. Die Wasserdirektoren der EU, Norwegens,
der Schweiz sowie der EU-Kandidatenstaaten verabschiedeten
einen gemeinsamen Leitfaden zur Partizipation
bei der Umsetzung der WRRL. Darin werden drei
Formen – mit zunehmendem Maß an Einbeziehung (siehe
Abbildung) – genannt: Informationsvermittlung, Anhörung
und aktive Beteiligung. Informationen sollen der
breiten Öffentlichkeit bereit gestellt werden, die aktive
Beteiligung bleibt der organisierten Fachöffentlichkeit
vorbehalten.
So erhalten auch die Umweltverbände neue Einflussmöglichkeiten. Die vorliegende Checkliste ist daher an deren
Vertreter gerichtet, die sich auf Landes-/Regionalebene
mit der WRRL befassen. Sie soll eine praktische
Hilfe bei der Nutzung der Partizipationsmöglichkeiten
sein, damit bei der Umsetzung der WRRL möglichst gute
Ergebnisse für den Gewässerschutz erzielt werden.
Auch andere Interessenverbände, z.B. aus Landwirtschaft
oder Wasserkraftnutzung, wollen ihre Position in die Planungen
einbringen. Daher empfiehlt es sich für Umweltverbände,
ihre Forderungen gut zu untersetzen, den Kompromiss
im Blick zu behalten und Bündnispartner zu
suchen.
Die Checkliste wurde im WRRL-Info Nr. 5 publiziert. Die Beilage steht hier zum Download zur Verfügung ...
1 Informationen und News zur WRRL für Verbände
1.1 Informationen zu aktuellen Entwicklungen
Informationsquelle |
Bezugsmöglichkeit |
Kurzmeldungen und Termine bietet das "Wasserblatt" der GRÜNEN LIGA, welches monatlich per E-Mail von der Bundeskontaktstelle Wasser verschickt wird. Für umfangreichere E-Mails mit aktuellen Dokumenten zur EG-Wasserrahmenrichtlinie und weiteren Themen der Wasserpolitik gibt es den DNR-Wasserverteiler. |
beides bestellbar per E-Mail unter wasser@grueneliga.de |
Die WRRL-Info ist eine Zeitungsbeilage, die sich mit aktuellen Themen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie beschäftigt und vierteljährlich erscheint. |
Hier finden Sie die letzten Ausgaben ... |
Wasserrundbrief der BBU |
Informationen unter www.akwasser.de |
wrrl-info.de-Newsmeldungen und -Termine |
Bitte hier klicken ... |
Bund-Länder-Informations- und Kommunikationsplattform: WasserBLIcK |
www.wasserblick.net |
1.2 Hintergrundinformationen
Hintergrundpapiere |
Bezugsmöglichkeit |
Die WRRL aus Sicht der NGOs | |
Im Rahmen des GRÜNE-LIGA-WRRL-Projekts sind bisher mehr als 30 Seminare, Konferenzen und Workshops durchgeführt und einigePoster zu verschiedenen Schwerpunkten der Wasserrahmenrichtlinie erarbeitet worden. |
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Einführung in die EG-Wasserrahmenrichtlinie
- Schwerpunkte - Zeitplan - kritische Punkte |
Michael Bender (GRÜNE LIGA, Bundeskontaktstelle Wasser), Download
(word, 46 KB) |
Das Europäische Umweltbüro hat in Kooperation mit Hiltrud Breyer ein kostenloses Handbuch zur EU-Wasserpolitik veröffentlicht. Die WRRL wird kritisch analysiert und erläutert. Das Handbuch bietet Interessierten/NGOs einen wichtigen ersten Zugang und zeigt eine Reihe politischer Handlungsmöglichkeiten auf, damit in Zukunft Wasserbewirtschaftung mit der Natur und nicht gegen die Natur stattfindet. |
Europäisches Umweltbüro (EEB), Hiltrud Breyer (MdEP) : Download
E-Mail: hbreyer@europarl.eu.int; Fax: 0032.2.28 49 287 |
NABU-Informationspapier zur EU-
Wasserrahmenrichtlinie (2001) |
Download
(word, 170 KB) |
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie WRRL
- die Folgen für Wasserwirtschaft und Naturschutz, Vortrag auf
dem NABU-Workshop am 13.03.2003 in Frankfurt (Main) |
Johannes Reiss (Büro am Fluss), Download (gezippte Powerpoint-
Präsentation, 3 MB) |
Forderungen zur Umsetzung der WRRL in Nordrhein-
Westfalen |
Landesbüro der
Naturschutzverbände in Nordrhein-Westfalen, Download (pdf, 60 KB) |
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Umsetzung der WRRL | |
Der Leitfaden zur
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Umsetzung der WRRL ist auch
für Stakeholder von Interesse: Es wird deutlich gemacht, wie
die Beteiligung aussieht und was sie von ihr erwarten können.
Außerdem empfiehlt der Leitfaden eine Beteiligung der
Öffentlichkeit bei allen Schritten des Planungsprozesses. |
EU AG zur Common Implementation Strategy (CIS),
zum
Download ... |
Die Umsetzung der WRRL in nationales Recht und
die Mitwirkung der Naturschutzverbände, Vortrag auf dem NABU-Workshop am 13.03.2003 in Frankfurt (Main) |
Heide Jekel (BMU), Download
(Powerpoint-Präsentation, 100 KB) |
Umsetzung der WRRL in NRW - Möglichkeiten
der Verbandsbeteiligung |
Landesbüro der Naturschutzverbände in
Nordrhein-Westfalen, Download
(word, 150 KB) |
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2 Zeitplanung
Insbesondere die Bestandsaufnahme ("Bericht 2005“)
und die Erstellung der Bewirtschaftungspläne bis 2009
sind wichtige Phasen für die Partizipation. Weitere von
den Landesbehörden festgesetzte Fristen/Termine zu einzelnen
Stufen der WRRL-Umsetzung sollten ermittelt
werden. Es ist herauszufinden, wann eine Beteiligung
der Umweltverbände nötig ist. Anhand dieses Zeitplans
kann die Arbeit zur WRRL koordiniert werden.
Prinzipiell muss gemäß WRRL eine Frist von mindestens
6 Monaten für schriftliche Bemerkungen zu den im Folgenden
genannten Unterlagen gewährt werden.
Anhörungsfristen in der WRRL (mit einem Wiederholungszyklus von sechs Jahren für die künftigen Bewirtschaftungspläne):
Frist |
Stand der WRRL-Umsetzung |
spätestens Dezember 2006 |
Festsetzung von Zeitplan, Arbeitsprogramm
und Zuständigkeiten für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans, inkl. Beteiligungsformen |
Juli 2007 |
Schriftliche Stellungnahmen |
spätestens Dezember 2007 |
Vorläufiger Überblick über festgestellte, wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen im Einzugsgebiet, z.B. signifikante Belastungen der Gewässer durch bestimmte Schadstoffe |
Juli 2008 |
Schriftliche Stellungnahmen |
spätestens Dezember 2008 |
Veröffentlichung des national/
international koordinierten Bewirtschaftungsplanentwurfs
für das Einzugsgebiet – sehr wichtige Phase! |
Juli 2009 |
Schriftliche Stellungnahmen |
spätestens Dezember 2009 | Beginn der Umsetzung des Plans |
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3 Möglicher Handlungsbedarf
Die Umweltverbände sollten den gesamten Umsetzungsprozess
der WRRL kritisch begleiten und sich aktiv beteiligen.
Das verlangt Kompetenz, Ausdauer und Personal.
Die Kräfte der Umweltverbänden sind jedoch begrenzt.
Daher ist es sinnvoll, diese zu bündeln und frühzeitig
zu klären, was geleistet werden kann.
Daneben spielt die Qualifizierung der Mitarbeiter und
ehrenamtlich Tätigen eine wichtige Rolle. Weiterhin
empfiehlt es sich, die Vernetzung der Verbände zu intensivieren
und den Informationsaustausch zu verbessern.
Zur grundsätzlichen Positionierung der Umweltverbände
sind gemeinsame Ziele für die Gewässer festzumachen.
Dazu sollte eine einheitliche Haltung zu Fischerei,
Wasserkraft- und Erholungsnutzung vereinbart werden.
Die Bildung strategischer Partnerschaften mit anderen,
z.B. der Wasserwirtschaft, kann die eigene Position
stärken.
3.1 Landesebene
Die Umweltziele der WRRL werden – im Kontext der
Flussgebietseinheiten – auf Landesebene konkretisiert,
d.h. die Bundesländer haben Spielraum bei Festlegungen
im Rahmen der Bestandsaufnahme sowie bei der
Definition von Zielen und Maßnahmen der Planung.
Daraus ergeben sich vielfältige Ansatzpunkte für eine
Einmischung. Grundsätzlich sollten sich Verbände um
die frühzeitige Einbeziehung in den Umsetzungsprozess
bemühen.
Handlungsbedarf auf Landesebene
Prüfen des WRRL-Leitfadens auf Lücken bei der
Bestandsaufnahme und den Maßnahmen
siehe Material
Augenmerk auf Ausnahmen legen: z.B. bei der
Feststellung eines unverhältnismäßig hohen technischen
oder finanziellen Aufwandes; auf eine
Auslegung im Sinne des Gewässerschutzes hinwirken
Entwickeln eines Konzepts zur Definition des guten
ökologischen Zustands, der Referenzbedingungen
usw.
Entwurf zur Definition und Festlegung erheblich
veränderter und künstlicher Gewässer entwickeln;
nur im Ausnahmefall festsetzen; "gutes ökologisches
Potential"; sollte auf hohem Niveau definiert
werden
Frühzeitig Grenzwerte kritisch prüfen: Verschlechterungsverbot
darf nicht unterlaufen werden
Einbeziehung wasserabhängiger Landökosysteme,
z.B. nationaler Schutzgebiete
Integration der WRRL-Ziele in Landes-/Förderpolitik,
u.a. im Bereich Landwirtschaft
3.2 Flussgebietsebene
Bis Ende 2004 empfiehlt es sich, die Bestandsaufnahme
und die Beschreibung der Einzugsgebiete kritisch zu
begleiten. Die Kritikpunkte sollten in einer Stellungnahme
zusammengefasst werden. Dasselbe gilt für die Erstellung
der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme
(bis 2009). Dabei sind Fristverlängerungen und
Ausnahmeregelungen, wie die Nichtanwendung kostendeckender
Preise, weitgehend einzuschränken.
Partizipationsaspekte auf Flussgebietsebene
Beteiligung am Monitoring der Oberflächengewässer/
des Grundwassers, Identifizierung der Schadstoffe
und Verursacher
Eigeninitiative der Verbände bei der Bereitstellung
von Daten für die Bestandsaufnahme
Mitarbeit an der Definition grundwasserabhängiger
Biotope und deren angemessener Einbeziehung
als Grundlage für die natürliche Entwicklung und
den guten ökologischen Zustand der Fließgewässer
Überprüfung laufender Maßnahmen an Gewässern
zum Hochwasserschutz, zur Unterhaltung sowie
von Verbauungen und auslaufenden/neuen
Wasserrechten auf die Übereinstimmung mit den
Zielen der WRRL
Kritische Begleitung der wirtschaftlichen Analyse
(Wasserentnahmen, Kosten der landwirtschaftlichen
Bewässerung, kostendeckende Preise)
Den auf Antrag zu gewährenden Zugang zu den Mess- und
Überwachungsdaten, die bei der Erstellung des Bewirtschaftungsplanentwurfs
herangezogen wurden, sieht
der Artikel 14 WRRL explizit vor.
Es empfiehlt sich, detaillierte Teilpläne einzufordern.
Deren lokaler Bezug kann Entscheidungen transparenter
und die Thematik für Interessierte nachvollziehbarer
machen. Die Festsetzung von Umweltqualitätsnormen
und die Erarbeitung von ökologischen Zielvorgaben für
die Gewässer ist erstrebenswert. Allgemein ist es von
Vorteil, wenn Verbände selbst Maßnahmen zur Umsetzung
der WRRL frühzeitig initiieren und begleiten.
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4 Praxis der Öffentlichkeitsbeteiligung
In den Bundesländern und 10 Flussgebietseinheiten werden
diverse Strategien der Öffentlichkeitsbeteiligung verfolgt.
In Nordrhein-Westfalen wird offensiv mit den
Möglichkeiten umgegangen: Die Umweltverbände werden
frühzeitig in die Überlegungen zur WRRL-Umsetzung
einbezogen. In Schleswig-Holstein sind die Umweltverbände in den Arbeitsgruppen der Bearbeitungsgebiete
aktiv am Planungs- und Umsetzungsprozess beteiligt.
Bei anderen Bundesländern (u.a. Brandenburg, Sachsen,
Sachsen-Anhalt) geht man bislang nicht über das unbedingt
notwendige Maß an Beteiligung hinaus.
Das Ziel der Verbände sollte die Mitarbeit in behördlichen
Gremien, Ausschüssen und Beiräten sein, in denen
sie relevante Entscheidungen zur Umsetzung der WRRL
beeinflussen können. Grundsätzlich ist es vorteilhaft, bei
jeder Form der Partizipation zu ermitteln, welche konkreten
Einflussmöglichkeiten sie bietet.
Dokumente mit Informationen zur Umsetzung der
WRRL in den Bundesländern und zu den Mitwirkungsmöglichkeiten
finden Sie bei hier oder bei Gute Beispiele, die
Internetangebote der Bundesländer zur WRRL bei
Links.
Beteiligungsbeispiele von Umweltverbänden
bei der WRRL-Umsetzung
Steuerungsgruppe beim Umweltministerium
(NRW)
Beteiligte: u.a. nachgeordnete Behörden, Bezirksregierungen,
Landwirtschaftskammer, Umweltverbände,
Wasserverbände und -versorger
Aufgaben: fachliche, zeitliche Vorgaben für
WRRL-Umsetzung in NRW, Projekthandbuch;
Facharbeitsgruppen, z.B. zum Grundwasser sind
der Steuerungsgruppe beigeordnet
Beirat beim Umweltministerium (Rheinland-Pfalz)
Beteiligte: u.a. kommunale Spitzenverbände,
Industrie-, Landwirtschafts- und Umweltverbände
Aufgaben: ständige Beteiligung bei der Umsetzung
Gebietsforen (NRW):
Beteiligte: Gebietskörperschaften, Verbände,
betroffene Institutionen
Aufgaben: frühzeitige Information und Einbindung
in den regionalen Bearbeitungsprozess
Arbeitsgruppen in Bearbeitungsgebieten
(Schleswig-Holstein):
Federführung: Wasser- und Bodenverbände
Beteiligte: Gemeinden, tangierte Behörden,
Landwirtschafts-, Wirtschafts-, Fischerei-, Umweltverbände
Aufgaben: regionale Bestandsaufnahme, Aufstellung
der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme
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5 Vorgaben und Tipps für die rechtliche Umsetzung
5.1 Wichtige Gesetzestexte und Stellungnahmen
5.2 Anhaltspunkte zur Umsetzung der WRRL
aktuelle Fassung der LAWA-Arbeitshilfe zur WRRL
Speziell für die Umsetzung der WRRL-Anhänge II und V hat die LAWA (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser) eine Musterverordnung (Fassung vom 02.07.03 - Entwurf vor der 2. Anhörung, pdf-Datei, 307 KB) entworfen. Diese regelt die erstmalige Beschreibung und die Darstellung des Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Die Stellungnahme des DNR dazu findet sich im Abschnitt 5.1.
Die Umsetzung der WRRL in nationales Recht und
die Mitwirkung der Naturschutzverbände (Powerpoint, 100 KB), NABU-Workshop am 13.03.2003 in Frankfurt (Main), Präsentation von Heide Jekel (BMU) u.a. zu den LAWA-Musterbausteinen für die Novellierung der Landeswassergesetze
Der NABU-Bundesarbeitskreis Recht hat eine Einführung aus Sicht der Naturschutzverbände veröffentlicht. Sie wird derzeit überarbeitet, um die Änderungen, die sich durch die WHG-Novelle ergaben, einzuarbeiten. Die bisherige Fassung bzw. die Neufassung ist nach ihrer Fertigstellung unter www.lb-Naturschutz-nrw.de/Fachgebiete/Wasser/Wrrl/wrrl.htm abrufbar.
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6 Ansprechpartner in den Verbänden und Behörden
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Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an webmaster@wrrl-info.de.
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